Patente, Urheberrechte, Marken und Geschäftsgeheimnisse sind oft das Wertvollste eines Unternehmens. Wir sichern diese Rechte ab, setzen sie im Wettbewerb durch und verteidigen Sie gegen Ansprüche Dritter – außergerichtlich und vor Gerichten in ganz Deutschland.
Sechs Fachgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes, dazu Medien- und IT-Recht – ein Anspruch: Ihre Rechte wirksam sichern, im Angriff ebenso wie in der Abwehr.
Expertinnen und Experten für Patente, Urheberrecht und Wettbewerb
Spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit ausgewiesener Expertise. Wir arbeiten eng zusammen und entwickeln durchsetzungsstarke, maßgeschneiderte Lösungen für komplexe rechtliche Fragestellungen – bundesweit für Sie da.
„Wer ein Schutzrecht hat, muss es auch durchsetzen können – und wer angegriffen wird, braucht eine klare Verteidigung.“
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Mandantinnen und Mandanten in ganz Deutschland in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes: im Patentrecht, Urheberrecht und Markenrecht, im Wettbewerbs- und Kartellrecht, beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen und im Designrecht. Dabei behalten wir neben der Rechtslage auch Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick.
Fachanwaltskanzlei
Gewerblicher Rechtsschutz
Markenanmeldungen
Über 6.000
Beratung
Deutsch & Englisch
Kanzlei
Angreifen, verteidigen, vor Gericht
„Ich berate Sie praxisnah, lösungsorientiert und auf Ihre Interessen zugeschnitten.“ – Laura Weckwerth
Ob wir Ihre Schutzrechte durchsetzen oder Sie gegen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage verteidigen: Wir kennen beide Seiten des Verfahrens. Dieses Wissen nutzen wir schon bei der ersten Einschätzung – damit Sie früh wissen, wo Ihre Chancen und Risiken liegen und ob sich eine Einigung oder der Gang vor Gericht lohnt.
Durchsetzung
Abmahnung · Verfügung · Klage
Verteidigung
Bei Inanspruchnahme
Ämter
DPMA · EUIPO · WIPO
Kanzlei
Marktverhalten und Marktstruktur
„Das Wettbewerbsrecht regelt, wie Unternehmen miteinander konkurrieren. Das Kartellrecht sorgt dafür, dass sie es überhaupt können.“
Das Lauterkeitsrecht nach dem UWG betrifft das Marktverhalten: irreführende Werbung, Nachahmungen, aggressive Geschäftspraktiken. Das Kartellrecht nach dem GWB und dem europäischen Recht schützt die Marktstruktur – gegen Absprachen unter Wettbewerbern und den Missbrauch von Marktmacht. Wir verbinden beide Blickwinkel: Wir gehen gegen unlauteres Verhalten vor, gestalten Vertriebs- und Lizenzverträge mit Blick auf das Kartellrecht und verteidigen Sie, wenn Ihnen ein Verstoß vorgeworfen wird.
Wettbewerbsrecht
UWG · Marktverhalten
Kartellrecht
GWB · Marktstruktur
Schnittstellen
Vertrieb · Lizenzen · Kooperationen
0103
Slopek Rechtsanwälte
Zahlen, die für sich sprechen
6000+
Markenanmeldungen
Für Unternehmen jeder Größe haben wir Marken beim DPMA, beim EUIPO und international angemeldet – und viele davon später gegen Angriffe verteidigt.
Gewinner des PMN Management Awards als Newcomer des Jahres. Eine renommierte Auszeichnung, die unseren innovativen Ansatz und den erfolgreichen Aufbau der Kanzlei würdigt.
Hervorgegangen als Spin-off aus einer internationalen Großkanzlei. Wir verbinden hohe fachliche Standards und internationale Erfahrung mit der Agilität einer spezialisierten Boutique.
Ob wir für Sie angreifen oder Sie verteidigen: Entscheidend ist, was am Ende für Ihr Unternehmen herauskommt. Einige Beispiele aus unserer Praxis im gewerblichen Rechtsschutz.
Markenrecht
Nichtigkeitsantrag gegen Konzernmarke
Ein großer Softwarekonzern hatte eine Marke eintragen lassen, die mit dem Namen eines IT-Start-ups kollidierte. Statt abzuwarten, haben wir für das Start-up die Nichtigkeit der Konzernmarke beantragt.
ErgebnisDer Konzern zahlte einen fünfstelligen Betrag, um das Verfahren beizulegen.
Mandant
IT-Start-up
Branche
Software
Markenrecht
Widerspruch eines Versicherers abgewehrt
Ein Versicherungskonzern griff die Marke eines Preisvergleichsportals mit einem Widerspruch an. Wir haben die fehlende Verwechslungsgefahr herausgearbeitet und die Eintragung im Amtsverfahren verteidigt.
ErgebnisDie Marke unseres Mandanten bleibt eingetragen.
Mandant
Vergleichsportal
Branche
Finanzdienstleistungen
Urheberrecht
Nachvergütung für einen Fotografen
Ein Fotograf hatte den Verdacht, dass seine Aufnahmen weit über die vereinbarten Lizenzen hinaus genutzt werden. Unsere Recherche im Netz und die Prüfung der Verträge bestätigten eine unerlaubte Weitergabe durch Kunden.
ErgebnisDer Fotograf erhielt erhebliche Nachzahlungen für die unbefugte Nutzung.
Mandant
Fotograf
Branche
Kreativwirtschaft
Wettbewerbsrecht
Lookalike vom Markt genommen
Ein international tätiger Süßwarenhersteller entdeckte eine Nachahmung seines Produkts im Sortiment einer Handelskette – zugleich einer seiner wichtigsten Abnehmer. Wir haben rechtlichen Druck und Verhandlungen bewusst kombiniert.
ErgebnisDie Nachahmung verschwand aus den Regalen, die Geschäftsbeziehung blieb intakt.
5,0Durchschnitt aus 196 Bewertungen anwalt.de, Stand: Oktober 2026
Die Zitate sind ausgewählte Mandantenstimmen aus unserem Profil bei anwalt.de. Sämtliche Bewertungen lesen Sie direkt dort; maßgeblich sind die Bewertungsrichtlinien des Portals.
Markenanmeldung
Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.
Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns! Vielen Dank...hat mich sehr in meiner „Umbruchsphase“ unterstützt. Da gibt’s bitte noch zusätzlich einen Smiley zu den 5 Sternchen :-)
Seit 2008 kommentieren wir Entscheidungen und schreiben Aufsätze für GRUR, GRUR-Prax, WRP und weitere Fachzeitschriften – über Marken, Urheberrecht, Nachahmungen und Werbung.
Antworten auf Fragen, die uns Unternehmen und Kreative zu Beginn eines Mandats oft stellen. Ihr konkreter Fall verdient trotzdem eine eigene Prüfung.
Was kostet es, eine Marke anzumelden?
Für eine deutsche Marke verlangt das DPMA bei elektronischer Anmeldung 290 € Amtsgebühr; darin sind bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten, jede weitere Klasse kostet 100 €. Eine Unionsmarke beim EUIPO kostet 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite und 150 € ab der dritten. Hinzu kommt unser Honorar, das wir Ihnen vor Beginn verbindlich nennen.
Ich habe eine Abmahnung bekommen – was sollte ich jetzt tun?
Ruhe bewahren, aber die Frist im Blick behalten. Die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite geht oft über das hinaus, was rechtlich geschuldet ist, und gilt im Zweifel ein Leben lang – deshalb erst prüfen lassen, dann unterzeichnen. Wir klären, ob die Vorwürfe überhaupt tragen, ob die Kostenforderung stimmt und ob eine eingeschränkte Erklärung genügt oder die Abmahnung zurückgewiesen werden kann.
Was kann ich tun, wenn ein Wettbewerber mein Produkt nachahmt?
Je nach Fall stützen wir uns auf Marken, eingetragene oder nicht eingetragene Designs, das Urheberrecht oder den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz nach dem UWG. Wichtig ist Tempo: Wer eine einstweilige Verfügung erreichen will, muss nach Kenntnis der Verletzung zügig handeln, sonst entfällt die Eilbedürftigkeit. Sichern Sie deshalb früh Belege wie Fotos, Kaufbelege und Screenshots.
Patent oder Gebrauchsmuster – was passt zu meiner Erfindung?
Beide schützen technische Erfindungen, die neu und erfinderisch sind. Das Patent wird vom DPMA geprüft und gilt bis zu 20 Jahre; es lässt sich auch für Verfahren erteilen. Das Gebrauchsmuster wird ohne Sachprüfung eingetragen, ist dadurch schnell verfügbar und schützt bis zu zehn Jahre, aber keine Verfahren. Oft ist eine Kombination sinnvoll: Gebrauchsmuster für die schnelle Durchsetzung, Patent für den langfristigen Schutz.
Was kostet eine Erstberatung?
Für Unternehmen bieten wir die Erstberatung zum Festpreis von 299 € zuzüglich Umsatzsteuer an, für Verbraucherinnen und Verbraucher 355,81 € einschließlich Umsatzsteuer. Wir sehen uns Ihre Unterlagen an und zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen können. Ist mehr zu tun, erhalten Sie vorab ein Angebot.
Beraten Sie nur in Hamburg?
Nein. Die Kanzlei sitzt in Hamburg, unsere Mandate kommen aus dem ganzen Bundesgebiet. Wir treten vor DPMA und EUIPO auf, vor den Kennzeichen-, Design- und Wettbewerbskammern der Landgerichte und, wo nötig, vor europäischen Gerichten. Besprechungen sind in der Kanzlei, am Telefon oder per Video möglich.
Wo finde ich einen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg?
Slopek Rechtsanwälte hat seinen Sitz im Zippelhaus 6, 20457 Hamburg, nahe der U-Bahn Meßberg. Als Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, gemeinsam mit dem Team Mandantinnen und Mandanten bundesweit – im Patent-, Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht ebenso wie bei Geschäftsgeheimnissen, im Kartell- und im Designrecht. Für den ersten Kontakt genügt ein Anruf unter (040) 882 153 900 oder eine E-Mail an info@slopek.com.
Ist Slopek Rechtsanwälte eine Kanzlei für Markenrecht und Patentrecht in Hamburg?
Ja. Als Kanzlei für Markenrecht und Patentrecht in Hamburg begleiten wir Patentverletzungsstreitigkeiten, Lizenzverträge und Arbeitnehmererfindungen ebenso wie Markenanmeldungen, Widersprüche und Markenverletzungen. Hinzu kommen Urheber- und Wettbewerbsrecht, Geschäftsgeheimnisse, Kartell- und Designrecht. Besprechungen sind in der Kanzlei, am Telefon oder per Video möglich – für Mandantinnen und Mandanten aus ganz Deutschland.
Wie schütze ich Know-how, das sich nicht patentieren lässt?
Als Geschäftsgeheimnis. Das Geschäftsgeheimnisgesetz schützt etwa Rezepturen, Kundendaten oder Fertigungswissen, solange Sie es durch angemessene Maßnahmen geheim halten – zum Beispiel mit Zugriffsbeschränkungen und Vertraulichkeitsvereinbarungen (§ 2 Nr. 1 GeschGehG). Anders als ein Patent endet dieser Schutz nicht nach 20 Jahren, wohl aber, sobald das Wissen allgemein bekannt wird.
Was gehört in einen Lizenzvertrag über Marken, Patente oder Urheberrechte?
Mindestens: was genau lizenziert wird, ob die Lizenz ausschließlich oder einfach ist, für welches Gebiet und welche Dauer sie gilt, wie die Vergütung berechnet wird und wer gegen Verletzer vorgeht. Hinzu kommen Regeln zur Qualitätskontrolle, zu Unterlizenzen und zur Kündigung. Enthält der Vertrag Gebiets- oder Preisvorgaben oder wird er zwischen Wettbewerbern geschlossen, ist zusätzlich das Kartellrecht zu prüfen.